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Arbeitgeberzuschuss zur bAV — die 15-%-Regel

Wenn du eine bAV per Entgeltumwandlung hast, spart der Arbeitgeber Sozialabgaben — und seit 2019 (für Bestandsverträge ab 2022) muss er einen Teil dieser Ersparnis als Pflicht-Zuschuss an dich weitergeben. Hier die Regeln, die Berechnung und wie viel das in der Praxis ausmacht.

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Die gesetzliche Grundlage

Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz von 2019 ist in § 1a Abs. 1a BetrAVG geregelt: Wandelt ein Arbeitnehmer Brutto-Gehalt in einen bAV-Beitrag um, muss der Arbeitgeber den eingesparten Sozialversicherungs- Anteil zur bAV mit beisteuern — pauschal mit 15 % des umgewandelten Betrags.

Stichtage:

  • Neue Verträge ab 2019: Pflicht-Zuschuss sofort
  • Bestandsverträge: Pflicht-Zuschuss seit 2022

Die einfache Rechnung

Du wandelst 200 € pro Monat um. Der Arbeitgeber spart darauf seinen Anteil der Sozialabgaben (~20 %, also etwa 40 €). Davon muss er 15 % des umgewandelten Betrags = 30 € als Zuschuss zur bAV mit drauflegen.

  • Dein Brutto-Beitrag: 200 €
  • Arbeitgeber-Pflichtzuschuss: 30 €
  • Gesamtbeitrag in deinen Vertrag: 230 €

Wichtig: Der Zuschuss fließt zusätzlich in deinen bAV-Vertrag — du bekommst also 230 € im Vertrag bei einem Netto-Aufwand von 95 € (siehe Entgeltumwandlung). Die Förderquote steigt damit auf etwa 60 % — eine deutliche Verbesserung.

Wann gilt der Zuschuss NICHT?

  • Tarifvertragliche Sonderregelungen: Wenn ein Tarifvertrag eine andere Zuschuss-Regelung festlegt, gilt der Tarifvertrag (auch wenn er weniger vorsieht).
  • Beiträge oberhalb der 4 %-RV-BBG: Da der Arbeitgeber nur dort SV spart, wo der Beitrag SV-frei ist. Über 4 % zahlt er wieder voll SV — also gibt es dort keinen Zuschuss.
  • Beiträge oberhalb der KV-BBG (2026: 5 512,50 €/Monat): Wenn das Brutto plus Beitrag schon über der KV-BBG liegt, spart der Arbeitgeber dort nicht mehr — Zuschuss entfällt für diesen Anteil.

Die häufigsten Streitpunkte

Pauschal 15 % oder spitz abgerechnet?

§ 1a Abs. 1a BetrAVG erlaubt eine pauschale 15 %-Regelung. Manche Arbeitgeber rechnen aber spitz ab und zahlen nur das, was sie tatsächlich an SV spart — oft weniger als 15 %. Das ist juristisch umstritten, im Zweifel Anspruch auf 15 % geltend machen.

Was, wenn der Arbeitgeber den Zuschuss verweigert?

Anspruch besteht. Wer als Arbeitnehmer den Zuschuss durchsetzen will, sollte schriftlich anfragen mit Verweis auf § 1a Abs. 1a BetrAVG. In der Regel reagiert die HR-Abteilung. Bei Verweigerung: Anwalt für Arbeitsrecht.

Zuschuss schon im alten Vertrag?

Bei Bestandsverträgen vor 2019 ist der Pflicht-Zuschuss seit 1.1.2022 dazugekommen. Viele Arbeitnehmer wissen das nicht und prüfen ihren Vertrag nie nach. Wenn dein Vertrag vor 2019 abgeschlossen wurde und du seit 2022 keinen 15 %-Zuschuss bekommst: nachfragen.

Was der Zuschuss in 30 Jahren ausmacht

200 € Brutto-Beitrag plus 30 € Arbeitgeber-Zuschuss = 230 € pro Monat in den Vertrag. Über 30 Jahre bei 3 % Verzinsung:

  • Ohne Zuschuss (200 €/M.): Endwert ~117 000 €
  • Mit 15 %-Zuschuss (230 €/M.): Endwert ~134 000 €
  • Differenz: ~17 000 € — bei null Zusatzaufwand für den AN

Der Zuschuss ist daher der wertvollste „Trick“ der bAV — oft wertvoller als die Steuer-Ersparnis selbst. Wer keinen Zuschuss bekommt, hat eine deutlich schwächere Förderquote und sollte die bAV kritischer mit ETF-Sparplan vergleichen.

Im Rechner berücksichtigen

Der Rechner bildet den Pflicht-Zuschuss aktuell nicht direkt ab — er kann aber simuliert werden, indem du den Brutto-Beitrag um 15 % erhöhst (z. B. 200 € + 30 € = 230 € im Eingabefeld). Der Netto-Aufwand bleibt dann bei deinen 200 €, aber der Endwert berücksichtigt die größere Beitragsbasis.