Entgeltumwandlung verstehen — Steuer- und SV-Ersparnis
Entgeltumwandlung ist die Mechanik, mit der ein Brutto-Betrag in einen bAV-Beitrag fließt — ohne dass darauf Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen. Klingt wie kostenlose Förderung, hat aber zwei harte Grenzen, die viele übersehen.
Zum RechnerWie Entgeltumwandlung funktioniert
Du verzichtest auf einen Teil deines Brutto-Gehalts. Der Arbeitgeber führt diesen Betrag direkt an den bAV-Vertrag (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) ab. Auf diesen umgewandelten Betrag zahlst du weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge — innerhalb der gesetzlichen Limits.
Die zwei harten Limits
Steuerlimit: 8 % der RV-BBG-West
Steuerfrei sind 8 % der Renten-Beitragsbemessungsgrenze West — in 2026 also 8 % × 87 600 € = 7 008 € pro Jahr = 584 € pro Monat.
Beiträge über diesem Limit werden ganz normal aus dem Brutto versteuert wie ein Stück Lohn. Sie sind nicht „verboten“, aber die Steuerförderung entfällt für den Anteil darüber.
SV-Limit: 4 % der RV-BBG-West
SV-frei sind nur 4 % — also 3 504 € pro Jahr = 292 € pro Monat in 2026.
Das heißt: ein Beitrag von 500 € pro Monat ist zwar voll steuerfrei (unter 584 €), aber nur die ersten 292 € sind SV-frei. Auf die restlichen 208 € zahlst du den vollen AN-Anteil der Sozialabgaben (~21 %).
Was die Förderung wirklich bringt
Beispielrechnung: Brutto-Beitrag 200 €/Monat, Brutto-Jahresgehalt 48 000 €:
- Grenzsteuersatz auf das oberste Brutto-Stück: ~32 %
- SV-Quote AN: ~20,5 %
- Steuer-Ersparnis: 200 × 32 % = 64 €/Monat
- SV-Ersparnis: 200 × 20,5 % = 41 €/Monat
- Netto-Aufwand: 200 − 64 − 41 = 95 €/Monat
- Förderquote: 105 / 200 ≈ 52 %
Du legst also einen Brutto-Beitrag von 200 € weg, aber dein Netto sinkt nur um ~95 €. 105 € „Geschenk“ vom Staat in der Ansparphase. Klingt super — der Haken kommt in der Auszahlungsphase.
Warum das 4 %-Limit oft das wichtigere ist
Die Steuer-Förderung wirkt überall, aber die SV-Förderung ist in der Praxis meist der wertvollere Hebel — weil:
- SV-Beiträge gibts in der Auszahlungsphase als Belastung WIEDER zurück (KV/PV auf bAV im Alter)
- Steuerersparnis heute = Steuerbelastung später (nachgelagerte Besteuerung)
- SV-Ersparnis heute = NICHT vollständig zurückgezahlt im Alter (KV-Freibetrag, kein RV/ALV im Alter)
Daher die Faustregel: bAV-Beitrag möglichst genau auf 4 % der RV-BBG begrenzen — alles darüber lohnt sich oft weniger, weil die Steuer-Ersparnis heute durch die Steuer im Alter wieder „eingezogen“ wird, ohne dass eine entsprechende SV-Ersparnis dauerhaft bestehen bleibt.
Sonderfall: Brutto-Lohnerhöhung statt bAV?
Manche Arbeitgeber bieten als Alternative eine Brutto-Lohnerhöhung an. Ist das besser?
- Brutto-Erhöhung 200 €: Steuer + SV (~52 %) = ~104 € weg, Netto-Plus 96 €
- bAV-Beitrag 200 €: Netto-Aufwand 95 € heute, dafür spätere Rente von ~120 – 150 €/Monat (je nach Verzinsung und Rest-Laufzeit)
Ergebnis: bei der Brutto-Erhöhung hast du das Geld sofort als 96 € Netto. Bei der bAV hast du heute 95 € Netto-Aufwand und später eine Rente. Wer das Geld nicht sofort braucht, hat mit der bAV den Renten-Effekt obendrauf — bei nahezu identischem heutigen Netto-Effekt.
Praktischer Tipp: Limits im Rechner sehen
Der Rechner warnt automatisch, wenn dein Beitrag über die 4 %- oder 8 %-Grenze geht. Spiel verschiedene Beiträge durch — bei den meisten Einkommen ist 200 – 290 €/Monat das Maximum mit voller Förderung.