Betriebsrente Rechner

Auszahlungsphase: Was bleibt netto von der Betriebsrente?

In der Werbung der Versicherer steht meist nur, was die bAV in der Ansparphase spart. Was im Alter wieder abgezogen wird, kommt selten zur Sprache. Hier die ehrliche Rechnung — von der nachgelagerten Besteuerung bis zum vollen KV/PV-Beitrag.

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Drei Belastungs-Blöcke in der Auszahlungsphase

  1. Lohnsteuer (nachgelagerte Besteuerung)
  2. Krankenversicherung (voller Beitrag minus Freibetrag)
  3. Pflegeversicherung (voller Beitrag minus Freibetrag)

1. Nachgelagerte Besteuerung

Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds (alle § 3 Nr. 63 EStG) wird die Auszahlung im Alter voll als Einkommen versteuert. Das heißt: deine Brutto-Rente aus der bAV kommt zu deinem sonstigen Einkommen (gesetzliche Rente, ggf. Mieteinnahmen, ETF-Verkäufe) dazu und wird mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.

Im Alter ist der persönliche Steuersatz aber meist niedriger als im Erwerbsleben. Typische Werte:

  • Single mit 1 500 €/M. Gesamt-Rente: ~12 % Durchschnittssteuersatz
  • Single mit 2 000 €/M.: ~17 %
  • Single mit 2 500 €/M.: ~22 %
  • Single mit 3 000 €/M.: ~26 %

2. Krankenversicherung — der ungeliebte Posten

Auf bAV-Auszahlungen zahlt der Rentner den vollen KV-Beitrag (Allgemeiner Beitragssatz 14,6 % + Zusatzbeitrag der Krankenkasse, ~16 – 17 % gesamt) — nicht den halbierten Satz wie im Erwerbsleben.

Aber: ein Freibetrag schützt vor der Komplettbelastung. 2026 liegt der KV-Freibetrag bei 187,25 €/Monat (§ 226 Abs. 2 SGB V). Erst auf Auszahlungen über diesem Betrag fällt KV an.

Beispielrechnung mit 500 € Brutto-Rente aus bAV:

  • Bemessungsgrundlage: 500 − 187,25 = 312,75 €
  • KV-Beitrag (16 %): 312,75 × 0,16 = 50 €

3. Pflegeversicherung

Analog zur KV: voller PV-Beitrag (3,6 %, kinderlose Rentner ab 23 zahlen 4,2 %) auf den Betrag über dem KV-Freibetrag.

Beispiel: 500 − 187,25 = 312,75 × 3,6 % = 11 €

Beispiel: Was bleibt netto?

Brutto-Rente aus bAV: 500 €/Monat. Sonst-Einkommen 1 500 €/Monat (gesetzliche Rente). Persönlicher Durchschnittssteuersatz: ~17 %.

  • Brutto bAV-Rente: 500 €
  • Steuer (17 %): −85 €
  • KV (16 %): −50 €
  • PV (3,6 %): −11 €
  • Netto: 354 €
  • Netto-Quote: ~71 %

Vergleich Anspar- vs. Auszahlungsphase

Die ehrliche Rechnung über den Lebenszyklus:

PhaseBeitrag / AuszahlungNetto-Effekt
Ansparphase (Beitrag 200 €/M.)200 € bruttoNetto-Aufwand 95 €
Auszahlung (geschätzt 480 €/M.)480 € bruttoNetto-Rente ~340 €

Über 30 Jahre Anspar × 12 = 360 Monate × 95 € Netto = 34 200 € Netto eingezahlt. Über 20 Jahre Bezug × 12 = 240 Monate × 340 € Netto = 81 600 € Netto ausgezahlt. Verhältnis: 2,4 × — solide.

Wann lohnt sich die bAV trotz Auszahlungs-Belastung?

Faustregel: wenn der Steuersatz im Alter mindestens 10 Prozentpunkte unter dem Grenzsteuersatz im Erwerbsleben liegt. Beispiel:

  • Erwerbsleben: 35 % Grenzsteuersatz
  • Alter: 22 % Durchschnittssteuersatz → bAV lohnt sich
  • Erwerbsleben: 25 % Grenzsteuersatz, Alter: 22 % → grenzwertig, ETF prüfen
  • Erwerbsleben: 18 %, Alter: 22 % → bAV lohnt sich nicht, ETF besser

Vergleich im bAV-vs-ETF-Ratgeber.

Sonderfall: Kapitalauszahlung statt Rente

Manche bAV-Verträge erlauben eine einmalige Kapitalauszahlung statt monatlicher Rente. Steuerlich identisch behandelt (volle Versteuerung als Einkommen im Auszahlungsjahr), aber: KV/PV werden über 10 Jahre verteilt (Zehntelregelung § 229 Abs. 1 SGB V).

Vorteile: Flexibilität, einmalige Verfügung. Nachteil: in einem Jahr ein hohes Brutto-Einkommen → hoher Steuersatz auf den Auszahlungs- Betrag. Bei großen Summen (> 50 000 €) deshalb fast immer Renten- Auszahlung steuerlich günstiger.