bAV-Grundlagen — Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist der zweite Eintopf nach der gesetzlichen Rente — und für die meisten Angestellten der einzige steuerlich geförderte Vorsorge-Hebel mit nennenswertem Effekt. Aber: 5 Durchführungswege, 3 mit nahezu identischer Steuerwirkung, 2 nur für Sonderfälle. Hier die Übersicht.
Zum RechnerDie fünf Durchführungswege
1. Direktversicherung (häufigster)
Der Arbeitgeber schließt für den Arbeitnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung ab. Die Beiträge werden direkt aus dem Brutto-Gehalt umgewandelt. Versicherer übernimmt die Kapitalanlage und die Auszahlung im Alter.
- Steuerbegünstigt nach § 3 Nr. 63 EStG (bis 8 % der RV-BBG steuerfrei)
- SV-frei bis 4 % der RV-BBG
- Portabel bei Jobwechsel
- Insolvenzschutz über Pensionssicherungsverein begrenzt — die Versicherer-Garantie ist die primäre Sicherung
2. Pensionskasse
Eigenständige Versicherungseinrichtung, oft als Branchen-Pensionskasse (z. B. Versorgungswerke der Banken, Chemie). Steuerlich identisch zu Direktversicherung behandelt.
- Identisch geförderter Steuer-/SV-Status wie Direktversicherung
- Oft günstigere Konditionen durch kollektive Tarife
- Meist begrenzt auf bestimmte Branchen oder Konzerne
3. Pensionsfonds
Stärker am Kapitalmarkt orientiert (höhere Aktienquoten möglich), steuerlich identisch zu Direktversicherung und Pensionskasse.
- Höhere Renditechance, höheres Risiko
- Weniger Garantien als Direktversicherung
- Selten als individueller Vertrag, oft Konzern-Modell
4. Direktzusage (Pensionszusage)
Der Arbeitgeber verspricht selbst die Rente und bildet dafür Rückstellungen. Die häufigste Form für Geschäftsführer und Führungskräfte (GGF-Versorgung).
- Beitragsfreiheit in der Ansparphase voll (kein 8 %-Limit)
- Komplexe Bilanzeffekte beim Arbeitgeber
- Auszahlung wie Direktversicherung nachgelagert versteuert
- Risiko: Insolvenz des Arbeitgebers — daher PSV-Schutz
5. Unterstützungskasse
Externe Versorgungseinrichtung des Arbeitgebers, kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers gegen die U-Kasse selbst (nur gegen den Arbeitgeber).
- Beitragsfreiheit voll, wie Direktzusage
- Komplex — meist nur für hohe Beiträge oder Sonderkonstellationen
- Wenig portabel
Welcher Weg passt zu wem?
Faustregeln aus der Praxis:
- Standard-Angestellter: Direktversicherung. 90 % aller bAV-Verträge in Deutschland sind Direktversicherungen — einfach, portabel, steuerlich optimal.
- Konzern-Mitarbeiter: oft Pensionskasse oder Pensionsfonds, weil der Konzern bessere kollektive Konditionen aushandelt.
- Geschäftsführer / GGF: Direktzusage oder U-Kasse, weil keine 8 %-Limit greift und höhere Beiträge möglich sind.
- Führungskräfte mit Brutto über 100 k €: Kombination aus Direktversicherung (steuerfreier Sockel) plus Direktzusage für den überschießenden Betrag.
Wo der Rechner hilft (und wo nicht)
Der Rechner deckt die ersten drei Durchführungswege ab (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) — sie haben identische Steuer- und SV-Mechanik. Direktzusage und Unterstützungskasse sind komplexer (keine BBG-Limits, andere Bilanz-Effekte) und passen nicht in eine allgemeine Standardrechnung — dafür ist immer ein bAV-Spezialist nötig.
Steuermechanik in einem Satz
Ansparphase: Beitrag wird aus Brutto umgewandelt → keine Lohnsteuer und keine SV-Beiträge auf den Betrag (innerhalb der Limits). Auszahlungsphase: volle Versteuerung als Einkommen („nachgelagerte Besteuerung“), zusätzlich voller KV/PV-Beitrag (mit Freibetrag).
Wann sich das lohnt, hängt vom Verhältnis Steuersatz heute vs. im Alter ab — siehe bAV vs. ETF.