Betriebsrente Rechner

bAV-Grundlagen — Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist der zweite Eintopf nach der gesetzlichen Rente — und für die meisten Angestellten der einzige steuerlich geförderte Vorsorge-Hebel mit nennenswertem Effekt. Aber: 5 Durchführungswege, 3 mit nahezu identischer Steuerwirkung, 2 nur für Sonderfälle. Hier die Übersicht.

Zum Rechner

Die fünf Durchführungswege

1. Direktversicherung (häufigster)

Der Arbeitgeber schließt für den Arbeitnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung ab. Die Beiträge werden direkt aus dem Brutto-Gehalt umgewandelt. Versicherer übernimmt die Kapitalanlage und die Auszahlung im Alter.

  • Steuerbegünstigt nach § 3 Nr. 63 EStG (bis 8 % der RV-BBG steuerfrei)
  • SV-frei bis 4 % der RV-BBG
  • Portabel bei Jobwechsel
  • Insolvenzschutz über Pensionssicherungsverein begrenzt — die Versicherer-Garantie ist die primäre Sicherung

2. Pensionskasse

Eigenständige Versicherungseinrichtung, oft als Branchen-Pensionskasse (z. B. Versorgungswerke der Banken, Chemie). Steuerlich identisch zu Direktversicherung behandelt.

  • Identisch geförderter Steuer-/SV-Status wie Direktversicherung
  • Oft günstigere Konditionen durch kollektive Tarife
  • Meist begrenzt auf bestimmte Branchen oder Konzerne

3. Pensionsfonds

Stärker am Kapitalmarkt orientiert (höhere Aktienquoten möglich), steuerlich identisch zu Direktversicherung und Pensionskasse.

  • Höhere Renditechance, höheres Risiko
  • Weniger Garantien als Direktversicherung
  • Selten als individueller Vertrag, oft Konzern-Modell

4. Direktzusage (Pensionszusage)

Der Arbeitgeber verspricht selbst die Rente und bildet dafür Rückstellungen. Die häufigste Form für Geschäftsführer und Führungskräfte (GGF-Versorgung).

  • Beitragsfreiheit in der Ansparphase voll (kein 8 %-Limit)
  • Komplexe Bilanzeffekte beim Arbeitgeber
  • Auszahlung wie Direktversicherung nachgelagert versteuert
  • Risiko: Insolvenz des Arbeitgebers — daher PSV-Schutz

5. Unterstützungskasse

Externe Versorgungseinrichtung des Arbeitgebers, kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers gegen die U-Kasse selbst (nur gegen den Arbeitgeber).

  • Beitragsfreiheit voll, wie Direktzusage
  • Komplex — meist nur für hohe Beiträge oder Sonderkonstellationen
  • Wenig portabel

Welcher Weg passt zu wem?

Faustregeln aus der Praxis:

  • Standard-Angestellter: Direktversicherung. 90 % aller bAV-Verträge in Deutschland sind Direktversicherungen — einfach, portabel, steuerlich optimal.
  • Konzern-Mitarbeiter: oft Pensionskasse oder Pensionsfonds, weil der Konzern bessere kollektive Konditionen aushandelt.
  • Geschäftsführer / GGF: Direktzusage oder U-Kasse, weil keine 8 %-Limit greift und höhere Beiträge möglich sind.
  • Führungskräfte mit Brutto über 100 k €: Kombination aus Direktversicherung (steuerfreier Sockel) plus Direktzusage für den überschießenden Betrag.

Wo der Rechner hilft (und wo nicht)

Der Rechner deckt die ersten drei Durchführungswege ab (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) — sie haben identische Steuer- und SV-Mechanik. Direktzusage und Unterstützungskasse sind komplexer (keine BBG-Limits, andere Bilanz-Effekte) und passen nicht in eine allgemeine Standardrechnung — dafür ist immer ein bAV-Spezialist nötig.

Steuermechanik in einem Satz

Ansparphase: Beitrag wird aus Brutto umgewandelt → keine Lohnsteuer und keine SV-Beiträge auf den Betrag (innerhalb der Limits). Auszahlungsphase: volle Versteuerung als Einkommen („nachgelagerte Besteuerung“), zusätzlich voller KV/PV-Beitrag (mit Freibetrag).

Wann sich das lohnt, hängt vom Verhältnis Steuersatz heute vs. im Alter ab — siehe bAV vs. ETF.