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Riester vs. bAV: Sieben Unterschiede die zählen

- Riester wird über Zulagen und Steuerersparnis gefördert, bAV über Steuer- und Sozialversicherungsersparnis in der Ansparphase plus Arbeitgeberzuschuss. - Bei der Auszahlung zahlt der Riester-Renter nur Steuer, der bAV-Bezieher zahlt Steuer plus Krankenkassen- und Pflegeversiche

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Zusammenfassung

  • Riester wird über Zulagen und Steuerersparnis gefördert, bAV über Steuer- und Sozialversicherungsersparnis in der Ansparphase plus Arbeitgeberzuschuss.
  • Bei der Auszahlung zahlt der Riester-Renter nur Steuer, der bAV-Bezieher zahlt Steuer plus Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge bei gesetzlicher KV.
  • Für Familien mit Kindern und niedrigem bis mittlerem Einkommen ist Riester oft stärker, für Gutverdiener mit Arbeitgeberzuschuss ab 20 Prozent die bAV.

Warum der Vergleich überhaupt wichtig ist

Riester-Rente und betriebliche Altersversorgung sind die beiden staatlich geförderten Wege zur Zusatzrente in Deutschland. Beide haben ihre Berechtigung, beide haben Schwächen. Wer eine ehrliche Auswahl treffen will, braucht den Vergleich auf sieben Ebenen: Förderung, Beitragsgrenzen, Flexibilität, Auszahlung, Besteuerung, Krankenversicherung und Vererbung.

Beide Produkte stehen in Konkurrenz, schließen sich aber nicht aus. Wer beruflich bAV-Zugang hat, kann zusätzlich riestern. Die Frage ist nur, welches Produkt zuerst und mit welcher Priorität bedient wird, wenn das Budget begrenzt ist.

Unterschied 1: Förderlogik

Riester wird über zwei Wege gefördert. Erstens über jährliche Zulagen: 175 Euro Grundzulage pro Person, 300 Euro pro Kind (185 Euro für vor 2008 geborene Kinder). Zweitens über Steuerersparnis im Rahmen des Sonderausgabenabzugs, maximal 2.100 Euro pro Jahr. Die Zulagen werden direkt in den Riester-Vertrag eingezahlt, die Steuerersparnis wird nach der Steuererklärung gegen die Zulagen verrechnet.

Die bAV wird durch die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge in der Ansparphase gefördert, plus dem mindestens 15-prozentigen Arbeitgeberzuschuss seit 2022. Es gibt keine direkten Zulagen vom Staat.

Unterschied 2: Beitragsgrenzen

AspektRiesterbAV (Entgeltumwandlung)
Maximaler Beitrag mit Förderung2.100 Euro pro Jahr7.728 Euro pro Jahr (8 Prozent BBG)
Mindestbeitrag für volle Zulage4 Prozent des Vorjahresbruttoskeiner, ab 0 Euro möglich
Sockelbeitrag60 Euro pro Jahrkeiner
Arbeitgeberzuschussnicht vorgesehenmindestens 15 Prozent Pflicht

Wer im Vorjahr 40.000 Euro brutto verdient hat, muss 1.600 Euro pro Jahr in Riester einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen. Davon werden 175 Euro Grundzulage automatisch addiert, die Eigenleistung beträgt also 1.425 Euro.

Unterschied 3: Flexibilität im Ansparen

Riester ist relativ unflexibel. Wer die Mindestbeiträge nicht zahlt, verliert anteilig Zulagen. Beitragsfreistellungen sind möglich, aber die Förderung in dieser Zeit entfällt. Eine vorzeitige Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr (62. bei Verträgen ab 2012) ist nur unter förderschädlicher Rückzahlung aller Zulagen und Steuervorteile möglich.

Die bAV ist hier moderner. Beiträge können flexibel angepasst werden, Beitragsfreistellungen sind unkompliziert. Bei Jobwechsel ist die Mitnahme oder Übertragung in den neuen Arbeitgebervertrag möglich. Eine Kapitalauszahlung ist bei vielen Tarifen wählbar, auch teilweise statt als reine Rente.

Unterschied 4: Auszahlung als Rente oder Kapital

Riester muss zu mindestens 70 Prozent als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Maximal 30 Prozent dürfen als Einmalbetrag zu Rentenbeginn entnommen werden, allerdings förderschädlich. Wer das gesamte Riester-Kapital auf einmal will, muss alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Die bAV ist hier flexibler. Je nach Durchführungsweg (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse) kann das angesparte Kapital komplett als Einmalzahlung, als monatliche Rente oder in einer Mischung ausgezahlt werden. Die Kapitalwahl ist meistens steuerlich verfügbar, kann aber je nach Vertragsalter mit Fünftelregelung oder vollem Tarif besteuert werden.

Unterschied 5: Besteuerung in der Auszahlphase

Beide Produkte werden nachgelagert besteuert: Die Beiträge sind in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd, dafür sind die Renten in der Auszahlphase voll steuerpflichtig nach dem persönlichen Einkommensteuertarif.

Bei Riester gilt der individuelle Steuersatz auf die monatliche Rente. Da im Ruhestand das Gesamteinkommen meist sinkt, fällt der Steuersatz oft geringer aus als zur Zeit der Einzahlung. Bei der Kapitalentnahme wird die Differenz zwischen Einzahlungen plus Förderung und Auszahlung als sonstige Einkünfte versteuert.

Bei der bAV wird die monatliche Rente ebenfalls voll besteuert. Wer Kapital wählt, kann unter Umständen die Fünftelregelung nutzen, wenn der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde oder andere Sonderkonstellationen vorliegen.

Unterschied 6: Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge

Hier liegt der größte und oft übersehene Unterschied. Riester-Renten werden in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht als Versorgungsbezüge eingeordnet und sind daher von Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen befreit. Es fällt nur Einkommensteuer an.

bAV-Auszahlungen gelten als Versorgungsbezüge und unterliegen voll der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt seit 2020 einen Freibetrag, 2026 rund 187 Euro pro Monat. Auf den überschießenden Teil fallen Krankenkassenbeiträge in voller Höhe an, rund 17 Prozent inkl. Zusatzbeitrag, plus 3,6 Prozent Pflegeversicherung für Kinderlose.

Beispiel: 500 Euro monatliche bAV-Auszahlung. Davon 187 Euro frei, 313 Euro beitragspflichtig. Krankenkasse 17 Prozent von 313 Euro gleich 53,21 Euro, Pflegeversicherung 3,6 Prozent gleich 11,27 Euro. Zusammen 64,48 Euro Sozialabgaben pro Monat, zusätzlich zur Einkommensteuer. Bei Riester wäre derselbe Betrag komplett von diesen Sozialabgaben befreit.

Unterschied 7: Vererbung

Riester-Renten sind nur eingeschränkt vererbbar. Das angesparte Kapital kann an den Ehepartner übertragen werden, wenn dieser einen eigenen Riester-Vertrag hat. Bei Kindern werden Restkapital meist als sonstige Erbschaft behandelt, oft mit hohen Steuern.

Die bAV ist hier je nach Durchführungsweg unterschiedlich. Direktversicherungen erlauben in der Regel einen Übergang an Hinterbliebene oder Kinder. Pensionskassen und Pensionsfonds haben oft Hinterbliebenenrenten als Bestandteil. Eine reine Kapitalauszahlung der bAV kann normal vererbt werden, fällt aber unter die Erbschaftsteuer.

Wann Riester die bessere Wahl ist

Riester schlägt die bAV in vier Konstellationen:

  1. Familien mit mehreren Kindern, weil die Kinderzulagen 300 Euro pro Jahr pro Kind die Beiträge stark erhöhen.
  2. Geringes bis mittleres Einkommen bis rund 35.000 Euro brutto, weil dann die Zulagen relativ zum Eigenbeitrag dominieren.
  3. Plan auf gesetzliche Krankenversicherung im Ruhestand, weil Riester von der KV-Beitragspflicht befreit ist.
  4. Geringer Arbeitgeberzuschuss zur bAV unter 20 Prozent, weil die bAV ohne starken Zuschuss oft hinter Riester zurückbleibt.

Wann die bAV die bessere Wahl ist

Die bAV gewinnt bei:

  1. Arbeitgeberzuschuss ab 30 Prozent, weil der Boost in der Ansparphase die spätere KV-Belastung überkompensiert.
  2. Hoher Grenzsteuersatz ab Spitzensteuersatz, weil die Steuerstundung umso wertvoller wird.
  3. Privater Krankenversicherung im Ruhestand, weil dann keine KV-Belastung auf die bAV anfällt.
  4. Wunsch nach Kapitalauszahlung, weil bAV mehr Flexibilität bietet als Riester.

Was du jetzt tun kannst

Drei Schritte helfen bei der Entscheidung:

  1. Familiensituation prüfen: Wie viele Kinder, welcher Steuersatz, gesetzlich oder privat krankenversichert?
  2. Arbeitgeberzuschuss erfragen: Mindestens 15 Prozent Pflicht, gute Arbeitgeber zahlen 20 bis 50 Prozent.
  3. Konkrete Angebote vergleichen mit Effektivkosten und Auszahlungsoptionen, statt nach Produktnamen zu entscheiden. Beide Wege funktionieren nur mit gut gewähltem Vertrag.

Kombination von Riester und bAV

Beide Produkte schließen sich nicht aus. Wer die Möglichkeit hat, kann beide parallel bedienen und so verschiedene Vorteile kombinieren. Bei begrenztem Budget stellt sich die Reihenfolge-Frage: Was zuerst, was als Zusatz?

Faustregel: Erst den vollen Arbeitgeberzuschuss bei der bAV ausschöpfen, dann den Riester-Beitrag zur vollen Förderung leisten, dann den Rest in den ETF-Sparplan. Konkret heißt das: Wer 322 Euro pro Monat bAV mit 50 Prozent Arbeitgeberzuschuss bekommt, sollte diese Lücke zuerst füllen. Dann den Mindest-Riester-Beitrag von 4 Prozent des Vorjahresbruttos abzüglich Zulagen. Erst danach kommt der ETF-Sparplan.

Diese Reihenfolge stellt sicher, dass alle staatlichen Förderungen und Arbeitgeberbeiträge maximiert werden. Die Effektivrendite der ersten 322 Euro bAV-Beitrag liegt bei 30 bis 50 Prozent Förderquote, die des Riester bei 20 bis 40 Prozent (je nach Steuersatz und Zulagen), die des ETF bei 0 Prozent direkter Förderung, aber dafür höchster Anlageflexibilität.

Was die Reform-Diskussion 2026 bringen könnte

Die Bundesregierung diskutiert seit 2024 eine Reform der Riester-Rente und ein neues Standardprodukt zur privaten Altersvorsorge. Mögliche Eckpunkte sind eine Aktien-Riester-Variante mit höherer Renditeerwartung, eine Vereinfachung der Zulagenbeantragung und eine Lockerung der Verrentungspflicht.

Wer aktuell zwischen Riester und bAV entscheidet, sollte die Reform im Auge behalten, aber nicht warten. Beide Produkte bleiben mindestens für die laufenden Verträge bestehen. Eine sofortige Entscheidung jetzt mit der bestehenden Rechtslage ist meist besser als eine Verzögerung auf hypothetische Reformen, die in der Umsetzung Jahre dauern können.

Renditeerwartung und Kostenstruktur

Beide Produkte haben in der Vergangenheit oft enttäuschende Renditen geliefert, weil hohe Vertriebskosten und konservative Anlagestrategien die Wertentwicklung gebremst haben. Klassische Riester-Verträge erreichten zwischen 2010 und 2020 oft nur 0,5 bis 2,0 Prozent Nettorendite pro Jahr. Klassische bAV-Verträge mit Garantiezins liegen ähnlich.

Wer die Renditeerwartung verbessern will, sollte fondsgebundene Varianten beider Produkte prüfen. Bei Riester die Fondsvarianten von Anbietern wie Union Investment oder DWS, bei bAV die fondsgebundene Direktversicherung mit Welt-ETF im Portfolio. Diese Varianten haben höhere Schwankungen, aber langfristig deutlich bessere Renditeaussichten von 4 bis 6 Prozent pro Jahr.

Fazit

Riester und bAV sind keine konkurrierenden Produkte, sondern unterschiedliche Werkzeuge für unterschiedliche Lebensphasen. Wer Kinder hat oder im Ruhestand auf gesetzliche KV setzt, fährt mit Riester oft günstiger. Wer einen starken Arbeitgeberzuschuss bekommt oder im Spitzensteuersatz liegt, gewinnt mit der bAV. Die Entscheidung sollte auf Basis konkreter Zahlen fallen, nicht aus Sympathie für ein Produkt.

Quellen

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für individuelle Entscheidungen ist eine Beratung durch eine zugelassene Fachperson erforderlich.